Die Anrechnung von Verpflegung und pauschale Kürzung des Regelbedarfs gemäß der entsprechenden Vorschrift der ALG II-Verordnung verstößt gegen höherrangiges Recht. Besonders wenn die Pausenverpflegung aus gesundheitlichen Gründen nicht verzehrt wird, darf keine Anrechnung auf das Einkommen erfolgen. Mit dieser Begründung...
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